Das Beteuungs- und Pflegegeld ist ein finanzieller Beitrag zur Deckung der Kosten, die durch die Betreuung und Pflege im häuslichen Umfeld entstehen.
Durch das Betreuungs- und Pflegegeld wird eine gleichwertige Betreuung und Pflege zu Hause im Vergleich zu einem Pflegeheim gefördert. Die Leistungen tragen dazu bei, die Selbständigkeit zu erhalten und familiäre sowie individuelle Betreuung zu stärken.
Anspurchsberechtigt sind Personen jeden Alters mit Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein, unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
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Die Betreuung und Pflege findet im häuslichen Umfeld im Fürstentum Liechtenstein statt
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Die Dauer des Betreuungs- und/oder Pflegebedarfs ist länger als drei Monate
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Im Durchschnitt liegt mehr als 1 Stunde Unterstützungsbedarf pro Tag vor
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Ein Betreuungs- und Pflegekonzept besteht
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Durch die Betreuung und/oder Pflege entstehen Ausgaben
Finanzielle Unterstützung für die häusliche Betreuung und Pflege – wie komme ich dazu?
Merkblatt Betreuungs- und Pflegegeld
Abläufe von der Anmeldung bis zur ersten Auszahlung
Was muss ich als Pflegegeldempfänger beachten